Notbetreuung für Alleinerziehende & Formular

Liebe Eltern,

heute haben wir die Informationen zur Erweiterung der Notbetreuung für Alleinerziehende erhalten. Diese möchte ich Ihnen mit diesem Schreiben zukommen lassen.

Auszug aus der 16. Schulmail:

„Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.“

Im Anhang finden Sie das entsprechende Formular, welches Sie bitte nutzen, um eine Notbetreuung zu beantragen. Um uns über das Wochenende Planungsmöglichkeit zu geben, bitte ich Sie, mir Ihren eventuellen Bedarf möglichst schnell mitzuteilen.

Mail an: brueder-grimm-schule-suechteln@t-online.de

Die Formulare und Bescheinigungen im Original können Sie nachreichen.

Bisher haben wir noch keine Informationen zum Start der Viertklässler am 4. Mai erhalten. In einer Ergänzung zur 15. Schulmail der Bezirksregierung wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, Kinder bis zum 31. Juli zu beurlauben, falls Ihr Kind in einem Haushalt mit einer Person, die der Risikogruppe zugerechnet wird, lebt.

Falls Sie dazu Fragen haben, erreichen Sie mich ab Montag in der Schule oder auch per Mail.

Sobald wir genauere Information zur Organisation und zum Start der Viertklässler erhalten, werde ich mich wieder melden.

 

Herzliche Grüße

Oliver Bossmanns

 

Notbetreuung_Formular-ab-17-KW