Liebe Eltern der Brüder Grimm Schule, liebe Kinder,
das neue Schuljahr steht vor der Tür und wir freuen uns schon auf Sie und auf euch. In diesem Brief möchten wir Ihnen und euch wichtige Informationen zum Schulbeginn geben.
Das neue Schuljahr startet, wie das alte geendet ist – mit vielen Fragezeichen, einigen Einschränkungen und auch guten Dingen. So ist der Präsenzunterricht wieder dauerhaft möglich und wir können und dürfen endlich wieder direkt mit Ihren Kindern lehren und lernen.
Aber es gibt dafür strenge Vorgaben, über die wir Sie informieren möchten.
So ist vom Ministerium für Bildung und Schule eine Maskenpflicht für Grundschulen verhängt worden.
Diese gilt auf dem gesamten Schulgelände – im Gebäude und innerhalb der Klasse, sofern die Kinder nicht am Platz sitzen. Am eigenen Platz dürfen die Kinder die Masken ausziehen. Ansonsten leider nicht. Die Maskenpflicht gilt auch für die Pausen, den Sport, die Betreuung, das Hexenhaus und die OGS. Für die Masken und deren Hygiene sind die Eltern verantwortlich.
Die Kinder bekommen am Mittwoch einen Stundenplan, der einen verantwortungsvollen Regelbetrieb sicherstellen wird. Der Stundenumfang entspricht den Vorgaben des Landes NRW.
In der ersten Woche von Mittwoch bis Freitag haben die Kinder jeweils 4 Stunden Klassenlehrerunterricht; der reguläre Stundenplan gilt dann ab Montag, den 17.08.2020.
Wir haben den Schulbeginn als offenen Beginn geplant. Die Kinder können ab 07:45 Uhr zur Schule kommen. Die Kinder sollen nicht auf dem Schulhof verweilen, sondern direkt nach Ankunft (ab 07:45) in die Klassen gehen. Vor jeder Eingangstüre stehen Lehrer/innen und desinfizieren die Hände der Kinder. Die Kinder sollen die nächstgelegene Türe zum Klassenraum benutzen.
Die Kinder werden im Zuge der Rückverfolgbarkeit im Klassenraum feste Sitzplätze haben, die wir täglich protokollieren müssen und 4 Wochen aufbewahren werden, um Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Hygiene ist oberstes Gebot – Lüftung und Desinfektion von Kontaktflächen sind sichergestellt.
Wir werden mit Ihren Kindern die Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz besprechen.
Grundsätzlich besteht Schulpflicht – die Kinder müssen also zur Schule kommen. Kinder mit relevanten Vorerkrankungen können selbstverständlich vom Präsenzunterricht befreit werden. Ein Attest eines Arztes ist hier beizubringen.
Angehörige mit einer relevanten Vorerkrankung sind nur noch in absoluten Ausnahmefällen ein Grund, vom Präsenzunterricht befreit zu werden.
Bei einer angeordneten Quarantäne sind die Kinder von allen Schulveranstaltungen für voraussichtlich 14 Tagen ausgeschlossen. Nicht aber von unterrichtlich-inhaltlichen Belangen.
Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir wissen, dass die Maskenpflicht sehr kritisch angesehen wird, aber leider ist dies eine feste Vorgabe vom Land, an der wir nichts ändern können und dürfen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis!
Auf ein gutes Schuljahr – mit hoffentlich so wenigen Krankheitsfällen, wie möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Bossmanns Anne Kehren